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Was
ist Klärschlamm? |
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Laut § 2 Abs. 2
der Abfallklärverordnung ist Klärschlamm der bei der Behandlung
von Abwasser in Abwasserbehandlungs- anlagen einschließlich zugehöriger
Anlagen zur weiter- gehenden Abwasserreinigung anfallende Schlamm,
auch ent- wässert oder getrocknet oder in sonstiger Form behandelt.
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Klärschlamm
ist Sekundärrohstoffdünger, der strengen Vorschriften und
Kontrollen sowohl der Abfallklärver- ordnung als auch des Düngemittelrechtes
unterliegt. |
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DELTA-KOMPOST
verwendet ausschließlich
Klärschlamm aus kommunalen Anlagen,
ganz in Ihrer Nähe. Dieser fällt bei der Reinigung häuslicher
Abwässer als entwässertes Material (mit einer erdigen Konsistenz,
zum Teil mit Kalk ver- setzt) oder auch als Naßschlamm, regelmäßig
an.
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Welche
Untersuchungen wurden vor der Zulassung von Klärschlamm als Dünger
durchgeführt und von wem wurden sie durchgeführt ?
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Bevor Klärschlamm
als Düngemittel zugelassen wurde, sind sehr weitreichende
wissenschaftliche Untersuchungen von verschiedenen unabhängigen
staatl. Institutionen durch- geführt worden. So haben das
Umweltbundesamt, der Wis- senschaftliche Beirat für Düngungsfragen,
das Umwelt- ministerium und das Landwirtschaftsministerium Klärschlamm
auf hygienische, giftige und umweltgiftige Inhaltsstoffe und den
damit verbundenen Risiken und Restrisiken untersucht.
Durch die anschließende Zulassung von Klärschlamm als Düngemittel
wird eindeutig bestätigt, daß Klärschlamm, bei richtiger
Anwendung, als Düngemittel für die Landwirtschaft nützlich und
schadlos ist. Darüber hinaus gilt Klärschlamm als Mehrnährstoffdünger,
insbesondere als ein Phosphor- und Stickstoffdünger mit
humusbildenden Eigenschaften. Wie weitere Untersuchungen gezeigt
haben, werden von kom- munalem Klärschlamm die geltenden
strengen Grenzwerte um 50 bis 90 % unterschritten. In diesem
Zusammenhang ist es auch interessant festzustellen, daß die Cadmiumbelastung einer Mineraldüngergabe
im Durchschnitt höher ist als die einer Klärschlammgabe.
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Durch
die folgenden Maßnahmen ist sichergestellt, daß Klär- schlamm auf
landwirtschaftliche Ackerflächen aufgebracht werden darf:
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a) |
Es erfolgt regelmäßig
eine gesetzlich festgelegte Analyse des Klärschlammes, bzgl. seiner
Zusammensetzung an Nährstoffen und auf die Einhaltung der
bestehenden Grenzwerte an Schadstoffen, in amtlich zugelassenen
Laboren. |
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b) |
Nach der
Bodenprobenahme, durch einen amtlich zuge- lassenen Probenehmer,
wird die Probe in einem amtlich zugelassenen Labor analysiert und
daraus der Düngemit- telbedarf der Ackerflächen ermittelt. |
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Warum
wird Klärschlamm überhaupt als Dünger einge- setzt ?
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1. |
Weil die Rückführung
von Klärschlamm in den Stoff- kreislauf, wegen seines Gehalts an
organischer Substanz und
Pflanzennährstoffen, die natürlichen Resscourcen schont und damit
sehr nützlich und umweltfreundlich ist. |
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2. |
Weil damit der
Landwirtschaft ein qualitativ hochwertiger Dünger zu einem
unschlagbaren Kostenvorteil angebo- ten werden kann. |
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Diese
Rückführung in den Stoffkreislauf ist gesellschaft- licher und
politischer Wille, der durch das Kreislaufwirt- schafts- und
Abfallgesetz von 1994 festgeschrieben wurde. |
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Was
sagt eigentlich der BUND (Bund Umwelt und Na- turschutz) zur Klärschlammverwertung
?
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Der BUND
Naturschutz in Bayern e.V., nimmt hierzu in einer
Pressemitteilung Stellung:
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"Durch
die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung können große Mengen
Mineraldünger eingespart werden. Aufgrund der knappen Weltvorräte
an Phosphat wird es in wenigen Jahren zu einer dramatischen
Versorgungskrise dieses unverzichtbaren Pflanzennährstoffes kommen.
Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung dient in hohem Maße
der Schonung von Ressourcen."
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"Die
landwirtschaftliche Klärschlammverwertung dient auch der
Reinhaltung der Oberflächengewässer. Die landwirt- schaftliche Klärschlammverwertung
war bisher der zentrale Hebel, den nötigen Druck auf die
gewerblichen Einleiter aus- zuüben. Wenn der Klärschlamm verbrannt
wird, entfallen Motivation und Druck, Maßnahmen zur
Abwasserreinigung über die gesetzlichen Anforderungen hinaus
durchzuführen. ..."
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"Der
Bund Naturschutz fordert die Verantwortlichen auf, grundsätzlich an
der landwirtschaftlichen Verwertung des Klärschlammes festzuhalten.
..." |
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Was
ist aber, wenn doch etwas unvorhersehbares durch
die Klärschlammverwertung auf meinen Äckern pas- sieren sollte ? |
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Seit ca. 20 Jahren
wird, unter gesetzlicher Aufsicht, Klär- schlamm als
hochwertiger Sekundärrohstoffdünger in der Landwirtschaft
verwertet. Seit diesem Zeitpunkt wurde bis heute kein nennenswerter
Schadensfall bekannt.
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Für
verschuldensunabhängige Schäden, die weder vermeid- bar noch
vorhersehbar sind, trat früher ein freiwilliger Klär- schlammfonds
ein. Seit dem 01.01.1999 wird in einem solchen Falle ein gesetzlich
festgelegter Klärschlamm- Entschädigungsfond, nach Düngemittelrecht
(Volumen: ca. 64 Mio € ), zur Schadensregulierung herangezogen.
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Dünger GmbH |
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