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Was ist Klärschlamm?

Laut § 2 Abs. 2 der Abfallklärverordnung ist Klärschlamm der bei der Behandlung von Abwasser in Abwasserbehandlungs- anlagen einschließlich zugehöriger Anlagen zur weiter- gehenden Abwasserreinigung anfallende Schlamm, auch ent- wässert oder getrocknet oder in sonstiger Form behandelt.

Klärschlamm ist  Sekundärrohstoffdünger, der strengen Vorschriften und Kontrollen sowohl der Abfallklärver- ordnung als auch des Düngemittelrechtes unterliegt.

DELTA-KOMPOST verwendet ausschließlich Klärschlamm aus kommunalen Anlagen, ganz in Ihrer Nähe. Dieser fällt bei der Reinigung häuslicher Abwässer als entwässertes Material (mit einer erdigen Konsistenz, zum Teil mit Kalk ver- setzt) oder auch als Naßschlamm, regelmäßig an.

Welche Untersuchungen wurden vor der Zulassung von Klärschlamm als Dünger durchgeführt und von wem wurden sie durchgeführt ?

Bevor Klärschlamm als Düngemittel zugelassen wurde, sind sehr weitreichende wissenschaftliche Untersuchungen von verschiedenen unabhängigen staatl. Institutionen durch- geführt worden. So haben das Umweltbundesamt, der Wis- senschaftliche Beirat für Düngungsfragen, das Umwelt- ministerium und das Landwirtschaftsministerium Klärschlamm auf hygienische, giftige und umweltgiftige Inhaltsstoffe und den damit verbundenen Risiken und Restrisiken untersucht.
Durch die anschließende Zulassung von Klärschlamm als Düngemittel wird eindeutig bestätigt, daß Klärschlamm, bei richtiger Anwendung, als Düngemittel für die Landwirtschaft nützlich und schadlos ist. Darüber hinaus gilt Klärschlamm als Mehrnährstoffdünger, insbesondere als ein Phosphor- und Stickstoffdünger mit humusbildenden Eigenschaften. Wie weitere Untersuchungen gezeigt haben, werden von  kom- munalem Klärschlamm die geltenden strengen Grenzwerte um 50 bis 90 % unterschritten. In diesem Zusammenhang ist es auch interessant festzustellen, daß die Cadmiumbelastung einer Mineraldüngergabe im Durchschnitt höher ist als die einer Klärschlammgabe.

Durch die folgenden Maßnahmen ist sichergestellt, daß Klär- schlamm auf landwirtschaftliche Ackerflächen aufgebracht werden darf:

a)

Es erfolgt regelmäßig eine gesetzlich festgelegte Analyse des Klärschlammes, bzgl. seiner Zusammensetzung an Nährstoffen und auf die Einhaltung der bestehenden Grenzwerte an Schadstoffen, in amtlich zugelassenen Laboren. 

b)

Nach der Bodenprobenahme, durch einen amtlich zuge- lassenen Probenehmer, wird die Probe in einem amtlich zugelassenen Labor analysiert und daraus der Düngemit- telbedarf der Ackerflächen ermittelt.

Warum wird Klärschlamm überhaupt als Dünger einge- setzt ?

1.

Weil die Rückführung von Klärschlamm in den Stoff- kreislauf, wegen seines Gehalts an organischer Substanz und Pflanzennährstoffen, die natürlichen Resscourcen schont und damit sehr nützlich und umweltfreundlich ist. 

2.

Weil damit der Landwirtschaft ein qualitativ hochwertiger Dünger zu einem unschlagbaren Kostenvorteil angebo-  ten werden kann.

Diese Rückführung in den Stoffkreislauf ist gesellschaft- licher und politischer Wille, der durch das Kreislaufwirt- schafts- und Abfallgesetz von 1994 festgeschrieben wurde.

Was sagt eigentlich der BUND (Bund Umwelt und Na- turschutz) zur Klärschlammverwertung ?

Der BUND Naturschutz in Bayern e.V., nimmt hierzu in einer Pressemitteilung  Stellung:

"Durch die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung können große Mengen Mineraldünger eingespart werden. Aufgrund der knappen Weltvorräte an Phosphat wird es in wenigen Jahren zu einer dramatischen Versorgungskrise dieses unverzichtbaren Pflanzennährstoffes kommen. Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung dient in hohem Maße der Schonung von Ressourcen."

"Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung dient auch der Reinhaltung der Oberflächengewässer. Die landwirt- schaftliche Klärschlammverwertung war bisher der zentrale Hebel, den nötigen Druck auf die gewerblichen Einleiter aus- zuüben. Wenn der Klärschlamm verbrannt wird, entfallen Motivation und Druck, Maßnahmen zur Abwasserreinigung über die gesetzlichen Anforderungen hinaus durchzuführen. ..."

"Der Bund Naturschutz fordert die Verantwortlichen auf, grundsätzlich an der landwirtschaftlichen Verwertung des Klärschlammes festzuhalten. ..."

Was ist aber, wenn doch etwas unvorhersehbares durch die Klärschlammverwertung auf meinen Äckern pas- sieren sollte ?

Seit ca. 20 Jahren wird, unter gesetzlicher Aufsicht, Klär-  schlamm als hochwertiger Sekundärrohstoffdünger in der Landwirtschaft verwertet. Seit diesem Zeitpunkt wurde bis heute kein nennenswerter Schadensfall bekannt.

Für verschuldensunabhängige Schäden, die weder vermeid- bar noch vorhersehbar sind, trat früher ein freiwilliger Klär- schlammfonds ein. Seit dem 01.01.1999 wird in einem solchen Falle ein gesetzlich festgelegter Klärschlamm- Entschädigungsfond, nach Düngemittelrecht (Volumen: ca. 64 Mio ), zur Schadensregulierung herangezogen.

Delta-Kompost Dünger GmbH
Zur Abgunst 8 * 34388 Trendelburg * Tel.: (05675) 72 51 46
Fax: (05675) 72 51 47 * e-Mail: info@delta-kompost.com
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